Häufige Fragen / Hilfe / FAQ

Es gibt einige Fragen, die neue Patienten oft stellen. Deshalb habe ich hier die häufigsten Fragen und die Antworten dazu aufgeführt. Mit dem Anfrageformular können Sie mir Ihre persönliche Frage direkt per Mail zu stellen. Natürlich bin ich auch am Telefon gern für Ihre Fragen da.

Allgemeine Fragen:

Ja, grundsätzlich sind Termine im Vorfeld zu vereinbaren. Am einfachsten schicken Sie mir Ihre Terminanfrage mit dem Mailformular auf dieser Seite. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, dies mindestens 24 Stunden im Voraus anzugeben. Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden werden Ihnen als Ausfallgebühr mit dem üblichen Stundensatz in Rechnung gestellt.

Bei akuten Beschwerden oder Schmerzen erhalten Sie nach Möglichkeit bevorzugt einen Termin, ich halte entsprechende Zeiten im Kalender frei. Rufen Sie mich gern unter 04104 / 69 52 48 an oder nutzen Sie die Mailanfrage.

Bitte unterstützen Sie uns alle dabei, die Pandemie weiter zu bremsen und beachten Sie die folgenden Maßnahmen, wenn Sie meine Praxis besuchen:

  • Ich bitte Sie, sich beim Betreten der Praxen die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Ich selbst trage eine Maske, Sie müssen das nicht tun.
  • Bei einem begründetem Corona-Verdacht testen Sie sich bitte rechtzeitig vorab und kommen nur bei einem negativem Befund.
  • Wenn Sie unter Krankheitssymptomen leiden (jeglicher Art, aber insbesondere COVID19 artige), melden Sie sich bitte rechtzeitig.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin ein großes Handtuch und alle Befunde sowie Röntgenbilder, die Ihnen zu Ihren Beschwerden vorliegen, mit. Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn Sie mir den Anamnesebogen vorab ausgefüllt per Fax oder Mail senden.

Selbstverständlich! Sie sollten dafür die genaue Zeit vorher telefonisch vereinbaren. Eine Beratung macht Sinn, wenn sie bereits seit längerer Zeit Beschwerden haben und erfolglos verschiedene Behandlungen hinter sich haben. Oft ist ja nicht die Behandlung selbst falsch, sondern der Zeitpunkt innerhalb einer logischen Reihenfolge. Hier können sie von meiner langjährigen Erfahrung in der Schmerztherapie profitieren.

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis mit Terminreservierungen. Ich nehme mir bei diesen Terminen ausschließlich Zeit für Sie. Daher bitte ich Sie, Absagen unbedingt mit einer Frist von 24h vorher zu tätigen. Erfolgt die Absage zu spät, so muss ich Ihnen den versäumten Termin nach § 252 BGB in Rechnung stellen. Das gilt auch für die Videosprechstunde.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Krankheit.

Grundlage für die Abrechnung der Leistungen eines Heilpraktikers ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1984. Es gibt die zu dieser Zeit üblichen Honorarsätze wieder, die heute nicht mehr kostendeckend sind und daher nur als Richtwert angesehen werden können.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Heilpraktikerkosten nicht übernommen (von Ausnahmen abgesehen). Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Als Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen sind Sie deshalb gut beraten, sich Ihre Tarife genau anzusehen. Über Die Erstattung von Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen Heilverfahren sollten Sie sich ggf. vor Behandlungsaufnahme bei Ihrer Kasse informieren.
In einigen Fällen muss mit Zuzahlungen gerechnet werden, da der jeweilige Tarif Ihrer Krankenversicherung nur bestimmte Leistungserstattungen vorsieht. Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene im Vorfeld bei seiner Beihilfestelle informieren sollte.

Ob privat versichert oder beihilfeberechtigt, gesetzlich versichert (Selbstzahler) oder außerhalb von Deutschland krankenversichert (ebenfalls Selbstzahler): Ich möchte Sie als meine Patienten optimal untersuchen und behandeln. Dafür braucht es neben Wissen Erfahrung vor allem mehr Zeit als beim eng vorgegebenen Kassenstandard , was bei individueller Physiotherapie nur im Rahmen einer Privatliquidation leistbar ist. Das heißt: Sie erhalten eine Privatrechnung und können bei mir alle Privatrezepte einlösen. Als Heilpraktikerin darf ich auch ohne Verordnung des Arztes Physiotherapieleistungen erbringen.

Fragen zur medizinischen Hypnose

Hypnose ist eine Technik, um einen hypnotischen Trancezustand zu erreichen. Der therapeutische Trancezustand ist nicht wie Schlafen, man ist auch nicht bewusstlos, sondern tief körperlich entspannt und trotzdem geistig hoch fokussiert. Die hypnotische Trance ist für die meisten Menschen ein natürlicher Bewusstseinszustand. Wir erleben ihn zum Beispiel kurz nach dem Aufwachen, wenn der Körper noch gar nicht bewusst gespürt wird, der Geist aber schon wach ist.

Nein, ganz im Gegenteil, man gewinnt Kontrolle denn in Trance haben Sie Zugriff auf viele Ressourcen Ihres Unterbewusstseins, die sonst nicht zugänglich sind.

Nein, Sie allein bestimmen was passiert. Es ist, als ob Sie ein Auto selbst steuern, und ich als Therapeut sitze daneben und schlage Ihnen den besten Weg vor, dorthin zu kommen. Sie können jederzeit aussteigen oder anhalten.

Nein, wenn eine Trance nicht weitergeführt wird, geht der Zustand in Schlaf über und man erwacht ganz normal.

Die meisten Menschen sind hypnotisierbar, jedoch gibt es Unterschiede, wie schnell und wie tief man in Hypnose gehen kann. Manchen Menschen fällt es leichter als anderen. Menschen die häufiger in Hypnosebehandlungen gehen, können dieses von Mal zu Mal besser. Ein gutes Vorstellungsvermögen und die Bereitschaft zum Loslassen können hilfreich sein.

Nicht hypnotisiert werden in meiner Praxis Menschen mit geistiger Behinderung, Demenz, schweren Psychosen oder Schizophrenie, sowie Drogen- oder Alkoholabhängige.

Zunächst telefonieren wir miteinander, um den Rahmen und das Ziel abzustecken. Danach bekommen Sie von mir Unterlagen zum Ausfüllen und wir treffen uns zum einem 30-minütigem Vorgespräch, bei dem wir auch den Termin für die erste Hypnose Sitzung vereinbaren. Die Hypnose Sitzung selbst, dauert in der Regel 1-2 Stunden.

Fragen zur med. Hypnose bei Kindern

Ich behandle in meiner Praxis Kinder vom 3. Lebensjahr an bis zum 18. Lebensjahr.

Nein, im Gegenteil, eine Hypnose wird vom Kind als sehr angenehm empfunden. Kinder gehen viel leichter in hypnotische Trancezustände als Erwachsene. Der Zustand ist Ihnen vertraut, zum Beispiel wenn sich ein Kind so sehr in ein Spiel vertieft, dass es alles andere um sich herum nicht mehr wahrnimmt. Vor allem bei kleineren Kindern ist die Suggestibilität noch so hoch, dass wenige Sitzungen schon zum Erfolg führen. Die Kinder kommen gestärkt in Ihrem Selbstwertegefühl und mit vielen nützlichen vitruellen Helferlein aus der Sitzung.

Eine Kinderhypnosesitzung macht Spaß und ist eine wunderbare Reise in eigene Phantasiewelten, die Ihr Kind stärken und Ängste lösen. Hypnose ist Teamwork, der Therapeut leitet das Kind nur an und hilft ihm, seine Probleme selbst zu bearbeiten und zu lösen.

Nur bei kleinen Kindern zwischen 3 und 5 Jahren können die Eltern dabeibleiben. Bei allen anderen Kindern ist es wünschenswert, manchmal sogar notwendig, dass die Eltern im Wartezimmer warten oder zu einer verabredeten Zeit zurückkommen.

Nein. Die Kinder bleiben Chefs ihres Körpers und ihrer Gedanken, sie werden vom Therapeuten nur angeleitet. Hypnose ist eine Manipulation, sondern Zusammenarbeit. Das geschieht altersgerecht, bei kleineren Kindern sehr spielerisch und mit viel Phantasie, bei älteren Kindern auf Augenhöhe. Und immer mit großem Einfühlungsvermögen!

Am Anfang kommt bekommen die Eltern ein Datenblatt zugeschickt, was vor dem Vorgespräch zu mir zurückgeschickt wird. Außerdem gibt es eine Einverständniserklärung zur Hypnose, die von beiden Eltern unterschrieben sein muss.

Dann folgt das Vorgespräch mit den Eltern/bzw. einem Elternteil und dem Kind zusammen. Dabei kann man sich kennenlernen. Hauptziel dieses Vorgesprächs ist das Vertrauen des Kindes zu gewinnen und auch seine Bereitschaft zur Hypnose abzuholen. Nach dem Vorgespräch wird die erste Sitzung verabredet.

In der Regel werden zur Lösung eines Problems 1-3 Sitzungen benötigt.

Fragen zur Videosprechstunde

– Aktuell / Corona: Bei häuslicher Quarantäne oder zum Vermeiden direkter Kontakte
– Wenn Sie momentan nicht mobil oder in erreichbarer Nähe sind
– Falls Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen eine Besuch erschweren
– Bei der Notwendigkeit zu besonderer terminlicher Flexibilität

  • Stellen Sie Ihre Fragen zur laufenden Behandlung und Medikation
  • Nutzen Sie die direkte Bildübertragung für die Diagnose
  • Besprechen Sie Ihre Befunde, Arztbriefe und Analyseergebnisse
  • Übungen und Trainings: Zeigen, Überprüfen, Besprechen, Hinweise
  • Gemeinsames Anleiten von/mit Angehörigen zur Unterstützung
  • Holen Sie sich eine zweite Meinung zu Gesundheitsfragen ein
  • Tauschen Sie sich bei Fragen oder auch Ängsten vertrauensvoll aus

Wir nutzen die Anwendung / App, die Sie bevorzugen, z.B. Facetime, Skype, WhatsApp Video, Zoom oder andere (mehr Infos dazu hier). Sie benötigen eine stabile Internetverbindung. Geräteseitig können Sie PC, Laptop, Tablet nutzen. Ein Smartphone ist auch möglich, sollte aber ein größeres Display haben. Es ist günstig, ergänzend ein Festnetztelefon zur Hand haben.

Ich richte mich sowie wie möglich nach Ihren Wünschen. Bei akuten Beschwerden oder Schmerzen erhalten Sie bevorzugt einen Termin. Bitte rufen Sie mich dazu an oder vermerken Sie Ihre Terminwünsche per Mailanfrage, auf die ich kurzfristig antworte.

  • Sie kontaktieren mich per Telefon oder Mailanfrage
  • Hierbei geben Sie Wunschtermine und bevorzugten Übertragungsweg an
  • Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zur Terminvereinbarung
  • Die Videosprechstunde erfolgt über den gewählten Übertragungsweg
  • Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Terminabsage (s. “allgemeine Fragen”), die auch für die Videosprechstunde gelten

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und schränken dabei nicht ein, auf welchem Wege die Leistung erbracht wird. Dies gilt analog ebenso für privat abrechenbare Physiotherpaie-/KG-Leistungen. Ggf. sollten Sie sich vor Behandlungsaufnahme bei Ihrer Kasse bzw. den Beihilfestellen informieren.

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